Allgemeine Geschäftsbedingungen Mitgliedschaft:

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV und erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Neu-Ulm des Deutschen Alpenvereins e. V. an. Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes aus der Sektion dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/der Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird. Mit dem 18. Lebensjahr wird die Familienmitgliedschaft automatisch zu einer D-Mitgliedschaft. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres muss eine etwaige Kündigung vom D-Mitglied selbst vorgenommen werden. So können Eltern nicht für Ihre volljährigen Kinder kündigen. Die Sektion Allgäu-Kempten gesteht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises kulanzmäßig eine Rücktrittsmöglichkeit zu – vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung aufgrund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden.

Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.